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Milz 2021.01.08
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt in NRW
Quelle: facebook 8.1.2021
„Die CoronaSchVO NRW wird im Bereich Sport nicht geändert. Freizeit- und Amateursport in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bleibt untersagt. Damit ist dann auch z.B. der Rehasport in und auf diesen Anlagen nicht erlaubt, was auch nicht von den Kommunen anders verfügt werden kann (die Vorgabe ist ebenso verbindlich wie die Schließung anderer Einrichtungen).
Seit November geht es nicht mehr um Hygienekonzepte, die im Sport vorbildlich sind, sondern ausschließlich um die Reduzierung von Kontakten. Wer sich das Infektionsgeschehen anschaut, weiß, dass es dazu momentan leider keine Alternative gibt.
Hoffen wir, dass sich die Situation bis Ende Januar grundlegend ändert, dann werden wir auch wieder drinnen und draußen Sport machen können".