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Sicherheit auf dem Rhein

Den Rudersport betreiben wir in der RGB als Ganzjahressport und so soll es auch bleiben. Wir sind uns aber dessen bewusst, dass wir dabei in der Winterzeit aufgrund der kälteren Wassertemperaturen und des tendenziell raueren Wetters höheren Risiken ausgesetzt sind und extreme Wasserstände  wie  Hoch- oder das derzeitige Niedrigwasser besonderer Beachtung bedürfen.

Im RGB - Mitteilungsheft 2/2016 S.35 f. haben wir deshalb vorsorglich unsere Sicherheitsbestimmungen und Empfehlungen zusammengefasst. Der Beirat hat in seiner Sitzung vom 20. November 2018 die Aufstellung aktualisiert und ergänzt.

Unsere Bestimmungen:

  • Sicherheitsbestimmungen finden sich bereits in unserer Ruderordnung, die 2015 unter Berücksichtigung der Sicherheitsrichtlinie des Deutschen Ruderverbandes überarbeitet worden ist.
  • Hervorzuheben ist, dass nur derjenige rudern oder ein Boot als Obmann führen darf, der über eine entsprechende Lizenz verfügt (§ 4), dass sich die Obleute vor Antritt der Fahrt über die wasser- und wetterbedingten Besonderheiten des Tages zu informieren haben (§ 7.1 und § 7.2), in der Wintersaison und bei starkem Wind nur mit Abdeckung zu fahren ist, in den übrigen Zeiten sollte dies ebenso sein (§ 7.5), das Tragen von Rettungswesten wird empfohlen und ist für Jugendliche unter 18 Jahre verpflichtend, es sei denn, es liegt eine Freistellungserklärung der Eltern vor (§ 7 Abs.5). Außerhalb des Bereichs zwischen der Hitdorfer Fähre und dem Sporthafen Neuss muss grundsätzlich durch einen in Fahrtrichtung blickenden Steuermann gesteuert werden. Ausnahmen sind geregelt bzw. können erteilt werden (Anhang A § 4.2).
  • Bei Hochwasser Pegelstand II - Düsseldorf (8,80 m) besteht Ruderverbot!
  • Ausfahrten dürfen in Abhängigkeit von der Bewölkung frühestens 30 Minuten vor Sonnenaufgang begonnen werden und müssen spätestens 30 Minuten nach Sonnenuntergang beendet sein.
  • Vor der Erteilung von Lizenzen sind Mindesterfahrungszeiten notwendig (regelmäßig 2 Ruderjahre mit ausreichenden Kilometerleistungen sowie mind. 5 Tagesfahrten Porz oder Krefeld für die B1 – Lizenz). Zur Erlangung der B 2 – Lizenz gilt entsprechendes. Von den Mindestanforderungen kann in begründeten Fällen abgewichen werden. Die Entscheidungen zur Lizenzvergabe treffen die Sport - Vorsitzende und die Ruderwarte gemeinschaftlich.
  • Es gilt die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. Ergänzend wird auf das Sicherheitshandbuch der RGB (§ 7 Abs. 8) verwiesen, das beim Fahrtenbuch in der Bootshalle ausliegt.

Hinweise und Empfehlungen:

  • Lizenzen können bei nicht ausreichender Steuererfahrung verfallen. Obleute müssen sich über den aktuellen Stand der Berechtigung selbst informieren. Eine Liste über die Berechtigungen hängt in der Bootshalle aus.
  • Jeder Lizenzinhaber, ob Ruderer oder Obmann, sollte insbesondere dann, wenn er noch wenig Erfahrung hat sammeln können oder er längere Zeit nicht auf dem Wasser war, vor sich selbst verantwortungsvoll die Frage beantworten, ob er bei schwierigem Wetter oder Wasserstand rudern oder steuern will.
  • Es ist uns untersagt, bei Hochwasser durch eine überflutete Urdenbacher Kämpe zu rudern. Wir müssen bis Zons außerhalb der Pappelreihe bleiben. Bei einer überfluteten Kämpe sollte sich jeder selbst fragen, ob er seine Fahrt antreten will. Rettungsfahrzeuge können die Kämpe bei Überflutung nicht befahren, so dass Hilfe von Land bei einem Zwischenfall nicht  zu erwarten und das rettende Ufer weit ist.
  • Bei Hochwasser sowie bei extremem Niedrigwasser weicht die Schifffahrt häufig vom üblichen Kurs ab. Bergfahrer nehmen bei Hochwasser vor Zons  gerne die Innenkurve (Urdenbacher Seite), so dass es für ein abwärts fahrendes Ruderboot ratsam sein kann, ihnen zur linksrheinischen Seite auszuweichen. Bei Niedrigwasser ziehen Schiffe gerne zur Monheimer Seite (Campingplatz), so dass es für abwärtsfahrende Ruderboote empfehlenswert sein kann, dann länger auf der linken Rheinseite zu bleiben sowie bei Aufwärtsfahren oberhalb der Fähre schon vor dem Campingplatz auf die linke Rheinseite zu wechseln. Der Kurs der Schiffe ist deshalb durchgehend in den Blick zu nehmen, um flexibel reagieren zu können. Zu beachten ist außerdem, dass die Schiffe besonders bei niedrigem Wasserstand häufig die Geschwindigkeit wechseln, weil sie sich in einer schmaler gewordenen Fahrrinne untereinander abstimmen und ihre Fahrt entsprechend anpassen müssen.
  • Es hat sich gezeigt, dass fußgesteuerte Boote nicht nur gefahrenträchtiger, sondern auch ausbildungsunfreundlicher sind. Die das Boot steuernde Nr. 1 ist durch das gleichzeitige Rudern und Steuern doppelt belastet und sollte sich darauf auch konzentrieren. Für eine ruderische Aus- oder Fortbildung der übrigen Mannschaft fällt er damit aus. Zudem können in ungesteuerten Booten die übrigen Mannschaftsmitglieder keine Steuererfahrung sammeln. Deshalb sollte der Trend, selbst mit noch ausbildungsbedürftigen Mannschaftsmitgliedern ungesteuerte Boote bevorzugt zu fahren, zugunsten der gesteuerten Boote gedreht werden. Das gilt insbesondere bei schwierigen Wasser – und Witterungsbedingungen.
  • Der Verein ist bemüht, unsere Boote nacheinander durch Einbau von Auftriebskörpern sicherer zu machen. Es wird angeraten, im Zweifel auf die Boote zurückzugreifen, die bereits aufgerüstet sind. Sie werden durch eine Schneeflocke gekennzeichnet.
  • Obleute sind nicht verpflichtet, Ruderer ohne Rettungsweste mitzunehmen.
  • Vor einer Ausfahrt sollte der Obmann sichergestellt haben, dass zumindest ein Mitglied der Mannschaft ein Handy mit sich führt, um im Notfall schnell Hilfe anfordern zu können.

Wir hoffen auf eine allseitige Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Empfehlungen und auf stets sichere Ausfahrten unserer RGB-Boote.